Fachportal Immobilien
  • Home
  • Automatisierung & KI
  • Immobilien
  • Bauen
  • Wohnen
  • Garten
  • Handwerk
No Result
View All Result
Fachportal Immobilien
  • Home
  • Automatisierung & KI
  • Immobilien
  • Bauen
  • Wohnen
  • Garten
  • Handwerk
No Result
View All Result
Fachportal Immobilien
No Result
View All Result
Home Immobilien

Was tun bei geerbten Immobilien mit Geschwistern? Wege zu fairen Lösungen

by Redaktionsteam
23.11.2025
in Immobilien, Wohnen
0
3
SHARES
1
VIEWS
Share on FacebookShare on Twitter

Inhaltsverzeichnis

Toggle
    • You might also like
    • Virtuelle Besichtigungen: Der Schlüssel zu mehr Interessenten
    • Automatisierte Prozesse, die jeder Immobilienmakler kennen sollte
    • KI für Makler: So steigern Sie Ihre Immobilienverkäufe automatisch
  • Die Ausgangssituation: Gemeinsam geerbte Immobilie
  • Rechtliche Grundlagen verstehen
  • Kommunikation als Schlüssel zur Einigung
  • Lösungsweg 1: Gemeinsamer Verkauf der Immobilie
  • Lösungsweg 2: Übernahme durch einen Miterben
  • Lösungsweg 3: Vermietung der Immobilie
  • Lösungsweg 4: Umwandlung in Teileigentum
  • Lösungsweg 5: Teilungsversteigerung als letzter Ausweg
  • Die Ausgangssituation: Gemeinsam geerbte Immobilie
  • Rechtliche Grundlagen verstehen
  • Kommunikation als Schlüssel zur Einigung
  • Lösungsweg 1: Gemeinsamer Verkauf der Immobilie
  • Lösungsweg 2: Übernahme durch einen Miterben
  • Lösungsweg 3: Vermietung der Immobilie
  • Lösungsweg 4: Umwandlung in Teileigentum
  • Lösungsweg 5: Teilungsversteigerung als letzter Ausweg
  • FAQ
    • 1. Was ist eine Erbengemeinschaft und welche Rechte haben die einzelnen Miterben?
    • 2. Was passiert, wenn sich Geschwister über die Nutzung der geerbten Immobilie nicht einigen können?
    • 3. Wie funktioniert die Auszahlung eines Miterben, der die Immobilie übernehmen möchte?
    • 4. Ist eine gemeinsame Vermietung der geerbten Immobilie sinnvoll?
    • 5. Wann ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll und welche Risiken gibt es?

You might also like

Virtuelle Besichtigungen: Der Schlüssel zu mehr Interessenten

Automatisierte Prozesse, die jeder Immobilienmakler kennen sollte

KI für Makler: So steigern Sie Ihre Immobilienverkäufe automatisch

Wenn Eltern oder nahe Verwandte versterben und eine Immobilie hinterlassen, stehen die Erben oft vor einer komplexen Situation. Besonders wenn mehrere Geschwister gemeinsam erben, können emotionale Bindungen, unterschiedliche Lebenssituationen und finanzielle Interessen zu Spannungen führen. Der Umgang mit geerbten Immobilien erfordert nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch Fingerspitzengefühl und Kommunikationsfähigkeit. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Optionen und Lösungswege, die Geschwistern zur Verfügung stehen, um faire und für alle Beteiligten zufriedenstellende Entscheidungen zu treffen.

Die Ausgangssituation: Gemeinsam geerbte Immobilie

Wenn mehrere Geschwister eine Immobilie erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist rechtlich eine Zwangsgemeinschaft, die nur durch Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung aufgelöst werden kann. Anders als bei einer freiwillig gewählten Gemeinschaft wie einer GbR oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommen hier Menschen zusammen, die sich diese Konstellation nicht ausgesucht haben.

In einer Erbengemeinschaft gilt das Prinzip der gesamthänderischen Bindung. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen bezüglich der geerbten Immobilie grundsätzlich einstimmig getroffen werden müssen. Dies betrifft wesentliche Entscheidungen wie Verkauf, Vermietung, Renovierung oder Nutzungsänderung. Jeder Miterbe hat dabei ein Mitspracherecht – unabhängig von der Größe seines Erbteils.

Diese Situation kann schnell zu Konflikten führen, besonders wenn die Geschwister unterschiedliche Vorstellungen haben:

  • Ein Geschwisterteil möchte vielleicht in der geerbten Immobilie wohnen
  • Ein anderer benötigt dringend Geld und bevorzugt einen schnellen Verkauf
  • Ein dritter sieht die Immobilie als Kapitalanlage und möchte vermieten

Hinzu kommen oft emotionale Faktoren: Das Elternhaus ist mit Erinnerungen verbunden, und manche Geschwister können sich schwer von diesem Ort trennen. Andere haben vielleicht eine distanziertere Beziehung zum Elternhaus oder leben weit entfernt.

Rechtliche Grundlagen verstehen

Bevor Lösungswege diskutiert werden, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, die bei geerbten Immobilien gelten.

Erbengemeinschaft und ihre Besonderheiten: Wie bereits erwähnt, bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese ist keine juristische Person, sondern eine Rechtsgemeinschaft mit gesamthänderischer Bindung. Das bedeutet, dass kein Miterbe allein über seinen „Anteil am Haus“ verfügen kann, sondern nur über seinen Anteil an der Erbengemeinschaft insgesamt.

Testamentarische Verfügungen: Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, kann dieses spezifische Anweisungen zur Immobilie enthalten. Es kann beispielsweise Teilungsanordnungen enthalten oder bestimmte Nutzungsrechte festlegen. Solche Anordnungen sind für die Erben bindend und können den Handlungsspielraum einschränken oder erweitern.

Pflichtteilsansprüche: Selbst wenn ein Testament einen Erben ausschließt, können Pflichtteilsansprüche bestehen. Diese müssen bei der Planung der Immobilienverteilung berücksichtigt werden, da sie zu finanziellen Belastungen führen können.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Letztendlich strebt eine Erbengemeinschaft in den meisten Fällen ihre Auflösung an. Dies kann durch Einigung (Auseinandersetzungsvereinbarung) oder durch Teilungsversteigerung erfolgen. Die gütliche Einigung ist dabei meist der wirtschaftlich sinnvollere und emotional schonendere Weg.

Erbstreit

Kommunikation als Schlüssel zur Einigung

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, ist eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen allen Geschwistern unverzichtbar. Familienerbschaften sind oft mit starken Emotionen verbunden, und unterschwellige Konflikte können schnell eskalieren.

Frühzeitige Gespräche führen: Idealerweise sollten Gespräche über das Erbe bereits zu Lebzeiten der Eltern stattfinden. Dies gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, bevor akuter Handlungsbedarf entsteht.

Moderation in Anspruch nehmen: Bei verhärteten Fronten kann eine neutrale dritte Person als Moderator hilfreich sein. Dies kann ein Mediator, ein Fachanwalt für Erbrecht oder in manchen Fällen auch ein Familientherapeut sein. Professionelle Vermittler können dazu beitragen, dass Gespräche konstruktiv bleiben und emotionale Eskalationen vermieden werden.

Transparenz schaffen: Für eine faire Lösung ist es wichtig, dass alle Beteiligten über die gleichen Informationen verfügen. Dazu gehören der aktuelle Marktwert der Immobilie, eventuelle Renovierungsbedarfe, laufende Kosten und steuerliche Aspekte. Eine gemeinsame Bestandsaufnahme kann hier helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Interessen statt Positionen: Ein konstruktiver Ansatz bei Verhandlungen ist, nicht auf festen Positionen zu beharren, sondern die dahinterliegenden Interessen zu verstehen. Statt „Ich will das Haus haben“ oder „Ich will verkaufen“ sollte eher gefragt werden: „Warum ist dir das wichtig?“ und „Welche Bedürfnisse stehen dahinter?“. Oft lassen sich kreative Lösungen finden, wenn die eigentlichen Interessen bekannt sind.

Lösungsweg 1: Gemeinsamer Verkauf der Immobilie

Der gemeinsame Verkauf der geerbten Immobilie ist häufig der unkomplizierteste Weg, wenn keiner der Erben ein eigenes Interesse an der Nutzung hat oder wenn die finanziellen Mittel fehlen, um die anderen Miterben auszuzahlen.

Vorteile des gemeinsamen Verkaufs:

  • Klare Aufteilung des Erlöses nach Erbquoten
  • Endgültige Auflösung der Erbengemeinschaft bezüglich der Immobilie
  • Vermeidung langfristiger Verpflichtungen und möglicher Konflikte
  • Sofortige Liquidität für alle Beteiligten

Vorgehen beim Verkauf:

  1. Immobilienbewertung: Eine professionelle Wertermittlung durch einen vereidigten Sachverständigen schafft eine objektive Grundlage für den Verkaufspreis.
  2. Gemeinsame Auswahl des Maklers: Die Beauftragung eines Immobilienmaklers sollte einvernehmlich erfolgen. Die Maklerprovision und andere Verkaufskosten werden vom gemeinsamen Erlös abgezogen.
  3. Verkaufsmodalitäten klären: Mindestpreis, Verhandlungsspielraum und Zeitrahmen sollten im Vorfeld festgelegt werden.
  4. Erlösverteilung: Nach Abzug aller Kosten wird der Verkaufserlös entsprechend der Erbquoten unter den Geschwistern aufgeteilt.

Steuerliche Aspekte beachten: Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall können Spekulationssteuern anfallen, wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde. Eine steuerliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Emotionale Aspekte: Der Verkauf des Elternhauses kann emotional belastend sein. Manche Geschwister haben vielleicht den Wunsch, persönliche Erinnerungsstücke zu behalten oder noch einmal gemeinsam Zeit im Haus zu verbringen, bevor es verkauft wird. Solche Wünsche sollten respektiert und wenn möglich berücksichtigt werden.

Haus Verkauf

Lösungsweg 2: Übernahme durch einen Miterben

Häufig möchte ein Geschwisterteil die geerbte Immobilie übernehmen und ist bereit, die anderen Miterben auszuzahlen. Dies kann eine gute Lösung sein, wenn ein klares Interesse an der Nutzung besteht und die finanziellen Mittel vorhanden sind.

Schritte zur Übernahme:

  1. Ermittlung des Verkehrswerts: Auch hier ist eine objektive Wertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter der erste Schritt.
  2. Auszahlungsmodalitäten festlegen: Die Miterben müssen entsprechend ihrer Erbquoten ausgezahlt werden. Dies kann entweder in einer Summe oder in Raten erfolgen.
  3. Finanzierung klären: Der übernehmende Erbe sollte im Vorfeld die Finanzierung sicherstellen, sei es durch Eigenkapital oder eine Bankfinanzierung.
  4. Notarielle Übertragung: Die Eigentumsübertragung erfolgt durch einen notariellen Übertragungsvertrag, in dem auch die Zahlungsmodalitäten festgehalten werden.

Mögliche Ausgestaltungen:

Die Übernahme durch einen Miterben kann auf verschiedene Weise gestaltet werden:

  • Direktkauf: Der übernehmende Erbe kauft die Anteile der anderen Miterben zum vereinbarten Preis.
  • Ratenzahlung: Bei begrenzten finanziellen Mitteln kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, eventuell mit einer grundbuchlichen Absicherung.
  • Nießbrauchslösung: Der übernehmende Erbe wird Eigentümer, gewährt aber den anderen Miterben ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht auf Zeit.
  • Kombination mit Mietmodellen: Die Immobilie wird übernommen, aber Teile davon an die anderen Miterben zu günstigen Konditionen vermietet.

Fallbeispiel: Familie Müller hat ein Einfamilienhaus geerbt. Die Schwester möchte mit ihrer Familie einziehen, kann aber die Brüder nicht sofort auszahlen. Sie vereinbaren, dass sie das Haus übernimmt und die Brüder über zehn Jahre in Raten auszahlt. Als Sicherheit wird eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.

Lösungsweg 3: Vermietung der Immobilie

Wenn kein unmittelbarer Verkaufsdruck besteht und die Immobilie in einer attraktiven Lage liegt, kann die gemeinsame Vermietung eine sinnvolle Alternative sein. Die Geschwister bleiben dabei gemeinsam Eigentümer und teilen sich die Mieteinnahmen.

Organisatorische Aspekte:

  • Verwaltungsregelung: Es sollte klar festgelegt werden, wer für die Verwaltung zuständig ist (selbst oder externe Hausverwaltung).
  • Kostenverteilung: Laufende Kosten, Reparaturen und Investitionen müssen fair aufgeteilt werden.
  • Entscheidungsprozesse: Für wichtige Entscheidungen (größere Renovierungen, Mieterhöhungen) sollten klare Abstimmungsregeln festgelegt werden.
  • Ausstiegsszenarien: Es sollte vorab geregelt sein, unter welchen Bedingungen einzelne Miterben aussteigen können oder wann die Gemeinschaft aufgelöst wird.

Rechtliche Ausgestaltung: Die gemeinsame Verwaltung kann durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt werden. Alternativ bietet sich die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder einer Bruchteilsgemeinschaft an, wenn die Erbengemeinschaft in eine andere Rechtsform überführt werden soll.

Vor- und Nachteile:

Vorteile:

  • Regelmäßige Einnahmen für alle Beteiligten
  • Werterhalt oder Wertsteigerung der Immobilie
  • Aufschub der endgültigen Entscheidung

Nachteile:

  • Fortbestehen der gemeinsamen Verantwortung und möglicher Konflikte
  • Verwaltungsaufwand
  • Risiken wie Mietausfälle oder unerwartete Reparaturen

Lösungsweg 4: Umwandlung in Teileigentum

Bei größeren Immobilien wie Mehrfamilienhäusern oder teilbaren Einfamilienhäusern kann die Aufteilung in Wohnungseigentum eine praktikable Lösung sein. Dadurch erhält jeder Miterbe eigenständiges Eigentum an einem Teil der Immobilie.

Voraussetzungen:

  • Die Immobilie muss baulich und rechtlich teilbar sein
  • Eine Teilungserklärung muss erstellt und notariell beurkundet werden
  • Die Aufteilung muss behördlich genehmigt werden

Umsetzung:

  1. Baufachliche Prüfung: Ein Architekt oder Bausachverständiger prüft die technische Teilbarkeit.
  2. Teilungserklärung: Ein Notar erstellt die Teilungserklärung, die die Aufteilung rechtlich festlegt.
  3. Behördliche Genehmigung: Die zuständige Behörde muss der Aufteilung zustimmen.
  4. Grundbucheintragung: Für jede Einheit wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
  5. Ausgleichszahlungen: Bei unterschiedlichen Werten der Einheiten können Ausgleichszahlungen vereinbart werden.

Beispiele für Teilungsmöglichkeiten:

  • Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in mehrere Eigentumswohnungen
  • Umwandlung eines größeren Einfamilienhauses in zwei separate Wohneinheiten
  • Abtrennung einer Einliegerwohnung als eigenständige Einheit

Praktisches Beispiel: Die Geschwister Weber haben ein Zweifamilienhaus geerbt. Nach Prüfung der baulichen Gegebenheiten entscheiden sie sich, das Haus in zwei separate Eigentumswohnungen aufzuteilen. Die Schwester übernimmt die Erdgeschosswohnung, der Bruder die Wohnung im Obergeschoss. Da seine Wohnung etwas kleiner ist, erhält er eine Ausgleichszahlung.

Lösungsweg 5: Teilungsversteigerung als letzter Ausweg

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe hat das Recht, eine solche Versteigerung zu beantragen, um die Erbengemeinschaft aufzulösen.

Ablauf der Teilungsversteigerung:

  1. Antragstellung: Ein Miterbe stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung.
  2. Verkehrswertgutachten: Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Verkehrswerts.
  3. Versteigerungstermin: Die Immobilie wird öffentlich versteigert, wobei auch die Miterben mitbieten können
    geerbten Immobilien erfordert nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch Fingerspitzengefühl und Kommunikationsfähigkeit. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Optionen und Lösungswege, die Geschwistern zur Verfügung stehen, um faire und für alle Beteiligten zufriedenstellende Entscheidungen zu treffen.

    Die Ausgangssituation: Gemeinsam geerbte Immobilie

    Wenn mehrere Geschwister eine Immobilie erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist rechtlich eine Zwangsgemeinschaft, die nur durch Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung aufgelöst werden kann. Anders als bei einer freiwillig gewählten Gemeinschaft wie einer GbR oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommen hier Menschen zusammen, die sich diese Konstellation nicht ausgesucht haben.

    In einer Erbengemeinschaft gilt das Prinzip der gesamthänderischen Bindung. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen bezüglich der geerbten Immobilie grundsätzlich einstimmig getroffen werden müssen. Dies betrifft wesentliche Entscheidungen wie Verkauf, Vermietung, Renovierung oder Nutzungsänderung. Jeder Miterbe hat dabei ein Mitspracherecht – unabhängig von der Größe seines Erbteils.

    Diese Situation kann schnell zu Konflikten führen, besonders wenn die Geschwister unterschiedliche Vorstellungen haben:

    • Ein Geschwisterteil möchte vielleicht in der geerbten Immobilie wohnen
    • Ein anderer benötigt dringend Geld und bevorzugt einen schnellen Verkauf
    • Ein dritter sieht die Immobilie als Kapitalanlage und möchte vermieten

    Hinzu kommen oft emotionale Faktoren: Das Elternhaus ist mit Erinnerungen verbunden, und manche Geschwister können sich schwer von diesem Ort trennen. Andere haben vielleicht eine distanziertere Beziehung zum Elternhaus oder leben weit entfernt.

    Rechtliche Grundlagen verstehen

    Bevor Lösungswege diskutiert werden, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, die bei geerbten Immobilien gelten.

    Erbengemeinschaft und ihre Besonderheiten: Wie bereits erwähnt, bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese ist keine juristische Person, sondern eine Rechtsgemeinschaft mit gesamthänderischer Bindung. Das bedeutet, dass kein Miterbe allein über seinen „Anteil am Haus“ verfügen kann, sondern nur über seinen Anteil an der Erbengemeinschaft insgesamt.

    Testamentarische Verfügungen: Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, kann dieses spezifische Anweisungen zur Immobilie enthalten. Es kann beispielsweise Teilungsanordnungen enthalten oder bestimmte Nutzungsrechte festlegen. Solche Anordnungen sind für die Erben bindend und können den Handlungsspielraum einschränken oder erweitern.

    Pflichtteilsansprüche: Selbst wenn ein Testament einen Erben ausschließt, können Pflichtteilsansprüche bestehen. Diese müssen bei der Planung der Immobilienverteilung berücksichtigt werden, da sie zu finanziellen Belastungen führen können.

    Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Letztendlich strebt eine Erbengemeinschaft in den meisten Fällen ihre Auflösung an. Dies kann durch Einigung (Auseinandersetzungsvereinbarung) oder durch Teilungsversteigerung erfolgen. Die gütliche Einigung ist dabei meist der wirtschaftlich sinnvollere und emotional schonendere Weg.

    Kommunikation als Schlüssel zur Einigung

    Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, ist eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen allen Geschwistern unverzichtbar. Familienerbschaften sind oft mit starken Emotionen verbunden, und unterschwellige Konflikte können schnell eskalieren.

    Frühzeitige Gespräche führen: Idealerweise sollten Gespräche über das Erbe bereits zu Lebzeiten der Eltern stattfinden. Dies gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, bevor akuter Handlungsbedarf entsteht.

    Moderation in Anspruch nehmen: Bei verhärteten Fronten kann eine neutrale dritte Person als Moderator hilfreich sein. Dies kann ein Mediator, ein Fachanwalt für Erbrecht oder in manchen Fällen auch ein Familientherapeut sein. Professionelle Vermittler können dazu beitragen, dass Gespräche konstruktiv bleiben und emotionale Eskalationen vermieden werden.

    Transparenz schaffen: Für eine faire Lösung ist es wichtig, dass alle Beteiligten über die gleichen Informationen verfügen. Dazu gehören der aktuelle Marktwert der Immobilie, eventuelle Renovierungsbedarfe, laufende Kosten und steuerliche Aspekte. Eine gemeinsame Bestandsaufnahme kann hier helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

    Interessen statt Positionen: Ein konstruktiver Ansatz bei Verhandlungen ist, nicht auf festen Positionen zu beharren, sondern die dahinterliegenden Interessen zu verstehen. Statt „Ich will das Haus haben“ oder „Ich will verkaufen“ sollte eher gefragt werden: „Warum ist dir das wichtig?“ und „Welche Bedürfnisse stehen dahinter?“. Oft lassen sich kreative Lösungen finden, wenn die eigentlichen Interessen bekannt sind.

    Lösungsweg 1: Gemeinsamer Verkauf der Immobilie

    Der gemeinsame Verkauf der geerbten Immobilie ist häufig der unkomplizierteste Weg, wenn keiner der Erben ein eigenes Interesse an der Nutzung hat oder wenn die finanziellen Mittel fehlen, um die anderen Miterben auszuzahlen.

    Vorteile des gemeinsamen Verkaufs:

    • Klare Aufteilung des Erlöses nach Erbquoten
    • Endgültige Auflösung der Erbengemeinschaft bezüglich der Immobilie
    • Vermeidung langfristiger Verpflichtungen und möglicher Konflikte
    • Sofortige Liquidität für alle Beteiligten

    Vorgehen beim Verkauf:

    1. Immobilienbewertung: Eine professionelle Wertermittlung durch einen vereidigten Sachverständigen schafft eine objektive Grundlage für den Verkaufspreis.
    2. Gemeinsame Auswahl des Maklers: Die Beauftragung eines Immobilienmaklers sollte einvernehmlich erfolgen. Die Maklerprovision und andere Verkaufskosten werden vom gemeinsamen Erlös abgezogen.
    3. Verkaufsmodalitäten klären: Mindestpreis, Verhandlungsspielraum und Zeitrahmen sollten im Vorfeld festgelegt werden.
    4. Erlösverteilung: Nach Abzug aller Kosten wird der Verkaufserlös entsprechend der Erbquoten unter den Geschwistern aufgeteilt.

    Steuerliche Aspekte beachten: Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall können Spekulationssteuern anfallen, wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde. Eine steuerliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.

    Emotionale Aspekte: Der Verkauf des Elternhauses kann emotional belastend sein. Manche Geschwister haben vielleicht den Wunsch, persönliche Erinnerungsstücke zu behalten oder noch einmal gemeinsam Zeit im Haus zu verbringen, bevor es verkauft wird. Solche Wünsche sollten respektiert und wenn möglich berücksichtigt werden.

    Lösungsweg 2: Übernahme durch einen Miterben

    Häufig möchte ein Geschwisterteil die geerbte Immobilie übernehmen und ist bereit, die anderen Miterben auszuzahlen. Dies kann eine gute Lösung sein, wenn ein klares Interesse an der Nutzung besteht und die finanziellen Mittel vorhanden sind.

    Schritte zur Übernahme:

    1. Ermittlung des Verkehrswerts: Auch hier ist eine objektive Wertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter der erste Schritt.
    2. Auszahlungsmodalitäten festlegen: Die Miterben müssen entsprechend ihrer Erbquoten ausgezahlt werden. Dies kann entweder in einer Summe oder in Raten erfolgen.
    3. Finanzierung klären: Der übernehmende Erbe sollte im Vorfeld die Finanzierung sicherstellen, sei es durch Eigenkapital oder eine Bankfinanzierung.
    4. Notarielle Übertragung: Die Eigentumsübertragung erfolgt durch einen notariellen Übertragungsvertrag, in dem auch die Zahlungsmodalitäten festgehalten werden.

    Mögliche Ausgestaltungen:

    Die Übernahme durch einen Miterben kann auf verschiedene Weise gestaltet werden:

    • Direktkauf: Der übernehmende Erbe kauft die Anteile der anderen Miterben zum vereinbarten Preis.
    • Ratenzahlung: Bei begrenzten finanziellen Mitteln kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, eventuell mit einer grundbuchlichen Absicherung.
    • Nießbrauchslösung: Der übernehmende Erbe wird Eigentümer, gewährt aber den anderen Miterben ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht auf Zeit.
    • Kombination mit Mietmodellen: Die Immobilie wird übernommen, aber Teile davon an die anderen Miterben zu günstigen Konditionen vermietet.

    Fallbeispiel: Familie Müller hat ein Einfamilienhaus geerbt. Die Schwester möchte mit ihrer Familie einziehen, kann aber die Brüder nicht sofort auszahlen. Sie vereinbaren, dass sie das Haus übernimmt und die Brüder über zehn Jahre in Raten auszahlt. Als Sicherheit wird eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.

    Lösungsweg 3: Vermietung der Immobilie

    Wenn kein unmittelbarer Verkaufsdruck besteht und die Immobilie in einer attraktiven Lage liegt, kann die gemeinsame Vermietung eine sinnvolle Alternative sein. Die Geschwister bleiben dabei gemeinsam Eigentümer und teilen sich die Mieteinnahmen.

    Organisatorische Aspekte:

    • Verwaltungsregelung: Es sollte klar festgelegt werden, wer für die Verwaltung zuständig ist (selbst oder externe Hausverwaltung).
    • Kostenverteilung: Laufende Kosten, Reparaturen und Investitionen müssen fair aufgeteilt werden.
    • Entscheidungsprozesse: Für wichtige Entscheidungen (größere Renovierungen, Mieterhöhungen) sollten klare Abstimmungsregeln festgelegt werden.
    • Ausstiegsszenarien: Es sollte vorab geregelt sein, unter welchen Bedingungen einzelne Miterben aussteigen können oder wann die Gemeinschaft aufgelöst wird.

    Rechtliche Ausgestaltung: Die gemeinsame Verwaltung kann durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt werden. Alternativ bietet sich die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder einer Bruchteilsgemeinschaft an, wenn die Erbengemeinschaft in eine andere Rechtsform überführt werden soll.

    Vor- und Nachteile:

    Vorteile:

    • Regelmäßige Einnahmen für alle Beteiligten
    • Werterhalt oder Wertsteigerung der Immobilie
    • Aufschub der endgültigen Entscheidung

    Nachteile:

    • Fortbestehen der gemeinsamen Verantwortung und möglicher Konflikte
    • Verwaltungsaufwand
    • Risiken wie Mietausfälle oder unerwartete Reparaturen

    Room

    Lösungsweg 4: Umwandlung in Teileigentum

    Bei größeren Immobilien wie Mehrfamilienhäusern oder teilbaren Einfamilienhäusern kann die Aufteilung in Wohnungseigentum eine praktikable Lösung sein. Dadurch erhält jeder Miterbe eigenständiges Eigentum an einem Teil der Immobilie.

    Voraussetzungen:

    • Die Immobilie muss baulich und rechtlich teilbar sein
    • Eine Teilungserklärung muss erstellt und notariell beurkundet werden
    • Die Aufteilung muss behördlich genehmigt werden

    Umsetzung:

    1. Baufachliche Prüfung: Ein Architekt oder Bausachverständiger prüft die technische Teilbarkeit.
    2. Teilungserklärung: Ein Notar erstellt die Teilungserklärung, die die Aufteilung rechtlich festlegt.
    3. Behördliche Genehmigung: Die zuständige Behörde muss der Aufteilung zustimmen.
    4. Grundbucheintragung: Für jede Einheit wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
    5. Ausgleichszahlungen: Bei unterschiedlichen Werten der Einheiten können Ausgleichszahlungen vereinbart werden.

    Beispiele für Teilungsmöglichkeiten:

    • Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in mehrere Eigentumswohnungen
    • Umwandlung eines größeren Einfamilienhauses in zwei separate Wohneinheiten
    • Abtrennung einer Einliegerwohnung als eigenständige Einheit

    Praktisches Beispiel: Die Geschwister Weber haben ein Zweifamilienhaus geerbt. Nach Prüfung der baulichen Gegebenheiten entscheiden sie sich, das Haus in zwei separate Eigentumswohnungen aufzuteilen. Die Schwester übernimmt die Erdgeschosswohnung, der Bruder die Wohnung im Obergeschoss. Da seine Wohnung etwas kleiner ist, erhält er eine Ausgleichszahlung.

    Lösungsweg 5: Teilungsversteigerung als letzter Ausweg

    Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe hat das Recht, eine solche Versteigerung zu beantragen, um die Erbengemeinschaft aufzulösen.

    Ablauf der Teilungsversteigerung:

    • Antragstellung: Ein Miterbe stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung.
    • Verkehrswertgutachten: Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Verkehrswerts.
    • Versteigerungstermin: Die Immobilie wird öffentlich versteigert, wobei auch die Miterben selbst mitbieten können.
    • Zuschlag: Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sofern das Mindestgebot (in der Regel 50 % des Verkehrswerts) erreicht wird.
    • Verteilung des Erlöses: Das Amtsgericht verteilt den Versteigerungserlös nach Abzug aller Verfahrenskosten entsprechend den Erbanteilen an die Miterben.

      FAQ

      1. Was ist eine Erbengemeinschaft und welche Rechte haben die einzelnen Miterben?

      Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. Alle Miterben entscheiden gemeinsam und einstimmig über Verkauf, Vermietung oder Nutzung. Jeder Miterbe darf über seinen Anteil an der Erbengemeinschaft verfügen, jedoch nicht über einen bestimmten Teil der Immobilie selbst.


      2. Was passiert, wenn sich Geschwister über die Nutzung der geerbten Immobilie nicht einigen können?

      Kommt es zu keiner Einigung über Verkauf, Vermietung oder Übernahme, bleibt häufig nur die Auflösung der Erbengemeinschaft. Dies kann durch eine vertragliche Auseinandersetzung oder im Streitfall durch eine Teilungsversteigerung erfolgen. Mediation und frühzeitige Kommunikation helfen, Konflikte zu vermeiden.


      3. Wie funktioniert die Auszahlung eines Miterben, der die Immobilie übernehmen möchte?

      Der interessierte Miterbe lässt den Verkehrswert durch einen Gutachter bestimmen und zahlt den anderen Miterben ihren Anteil am Wert aus. Die Auszahlung kann einmalig oder in Form von Raten erfolgen. Die Modalitäten werden in einem notariellen Vertrag festgehalten; oft wird zur Sicherheit eine Grundschuld eingetragen.


      4. Ist eine gemeinsame Vermietung der geerbten Immobilie sinnvoll?

      Die gemeinsame Vermietung eignet sich besonders dann, wenn kein sofortiger Verkaufsdruck besteht oder die Immobilie in guter Lage liegt. Geschwister erzielen so regelmäßige Einnahmen. Allerdings bleiben Verwaltung, Kosten und Entscheidungsprozesse gemeinschaftliche Aufgaben – was zu Konflikten führen kann.


      5. Wann ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll und welche Risiken gibt es?

      Eine Teilungsversteigerung wird meist dann genutzt, wenn zwischen den Erben keine Einigung möglich ist. Sie löst die Erbengemeinschaft zwangsweise auf. Allerdings liegen die erzielten Verkaufspreise oft unter dem Marktwert, und das Verfahren kann die familiäre Situation zusätzlich belasten. Deshalb sollte die Versteigerung nur als letzter Ausweg betrachtet werden.

Tags: ErbstreitimmobilienLösungen
Previous Post

Kunst im Immobilienmarketing: Wie Ästhetik den Verkaufspreis beeinflusst

Next Post

Erbpacht 2.0: Warum Kommunen neue Modelle prüfen

Related Posts

Automatisierung und KI

Virtuelle Besichtigungen: Der Schlüssel zu mehr Interessenten

by Redaktionsteam
23.01.2026
Automatisierung und KI

Automatisierte Prozesse, die jeder Immobilienmakler kennen sollte

by Redaktionsteam
12.01.2026
Automatisierung und KI

KI für Makler: So steigern Sie Ihre Immobilienverkäufe automatisch

by Redaktionsteam
12.01.2026
Automatisierung und KI

Automatisierung im Immobiliengeschäft: Prozesse clever optimieren

by Redaktionsteam
12.01.2026
Bauen

Nachhaltige Renovierung im Bestand: Wie man alte Gebäude fit für 2030 macht

by Redaktionsteam
08.01.2026
Next Post

Erbpacht 2.0: Warum Kommunen neue Modelle prüfen

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2025 - Fachportal Immobilien Impressum Datenschutzerklärung

No Result
View All Result
  • Home
  • Automatisierung & KI
  • Immobilien
  • Bauen
  • Wohnen
  • Garten
  • Handwerk

© 2025 - Fachportal Immobilien Impressum Datenschutzerklärung