In einer Zeit, in der Klimaschutz und Energieeffizienz immer wichtiger werden, steht das energieeffiziente Bauen im Mittelpunkt der deutschen Baupolitik. Mit steigenden Energiepreisen und verschärften Klimazielen wird die Energieeffizienz von Gebäuden zu einem entscheidenden Faktor für Bauherren, Immobilienbesitzer und die gesamte Baubranche. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Förderprogramme, KfW-Kredite und die gesetzlichen Vorgaben, die für das Jahr 2025 relevant sind, und bietet einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Anforderungen beim energieeffizienten Bauen in Deutschland.
Die Bedeutung energieeffizienten Bauens in Deutschland
Der Gebäudesektor ist für etwa 35 Prozent des Energieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 zum Ziel gesetzt, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um 67 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.
Energieeffizientes Bauen bedeutet, Gebäude so zu konzipieren, dass sie möglichst wenig Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigen. Dies wird durch eine optimale Wärmedämmung, effiziente Heizsysteme, die Nutzung erneuerbarer Energien und intelligente Haustechnik erreicht. Nicht nur die Umwelt profitiert von energieeffizienten Gebäuden – auch Bauherren und Bewohner können langfristig erhebliche Kosten einsparen und von einem gesteigerten Wohnkomfort profitieren.

Aktuelle Förderprogramme für energieeffizientes Bauen 2025
Die Bundesregierung unterstützt energieeffizientes Bauen und Sanieren durch verschiedene Förderprogramme. Für das Jahr 2025 wurden diese Programme angepasst und teilweise erweitert, um den gestiegenen Anforderungen an die Energieeffizienz gerecht zu werden. Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch 2025 das zentrale Instrument zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Die BEG umfasst drei Teilprogramme:
BEG Wohngebäude (BEG WG): Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden. Gefördert werden Neubauten und Sanierungen, die bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen. Die Förderung erfolgt entweder als Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW.
Für Neubauten wird der Standard „Effizienzhaus“ gefördert, wobei die Förderung je nach Effizienzklasse (z.B. Effizienzhaus 40 Plus, 40 oder 55) variiert. Je energieeffizienter das Gebäude, desto höher die Förderung. Im Jahr 2025 liegt der Fokus verstärkt auf den höchsten Effizienzstandards, insbesondere auf dem Effizienzhaus 40 Plus, das zusätzlich zur hohen Energieeffizienz auch eine Stromerzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik) und einen Stromspeicher umfasst.
Für Sanierungen werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen zu einem Effizienzhaus gefördert. Die Fördersätze für 2025 wurden angehoben, um einen stärkeren Anreiz für energetische Sanierungen zu schaffen.
BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden, wie Bürogebäuden, Schulen oder Gewerbeobjekten. Auch hier werden Neubauten und Sanierungen gefördert, die bestimmte Effizienzstandards erfüllen. Die Förderkriterien wurden für 2025 verschärft, um dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands näherzukommen.
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dieses Programm fördert einzelne energetische Maßnahmen, wie den Austausch einer Heizung, die Verbesserung der Wärmedämmung oder den Einbau neuer Fenster. Besonders im Fokus stehen 2025 der Austausch von fossilen Heizungssystemen gegen klimafreundliche Alternativen sowie die Optimierung der Gebäudehülle.
Die BEG wurde für 2025 in mehreren Punkten angepasst:
1. Erhöhte Fördersätze: Die Grundförderung für besonders effiziente Neubauten und umfassende Sanierungen wurde angehoben, um den gestiegenen Baukosten Rechnung zu tragen.
2. Klimabonus: Für den Einbau von klimafreundlichen Heizungen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen gibt es einen zusätzlichen Klimabonus. Dieser wurde für 2025 nochmals erhöht, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen.
3. Effizienzbonus: Bei besonders ambitionierten Sanierungen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz führen, kann ein zusätzlicher Effizienzbonus gewährt werden.
4. Serielles Sanieren: Um die Sanierungsrate zu erhöhen, werden serielle Sanierungskonzepte, bei denen vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente zum Einsatz kommen, besonders gefördert.
Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)
Als Ergänzung zur BEG wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt, das speziell auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Neubaubereich abzielt. Für 2025 wurden die Förderkriterien weiterentwickelt und umfassen nun noch stärker die Aspekte der Kreislaufwirtschaft und der grauen Energie (Energie, die für Herstellung, Transport und Entsorgung von Baumaterialien benötigt wird).
Das KFN fördert Neubauten, die folgende Kriterien erfüllen:
1. Effizienzhaus-Standard 40: Das Gebäude muss mindestens den Effizienzhaus-40-Standard erreichen.
2. Nachhaltigkeitszertifizierung: Das Gebäude muss eine Nachhaltigkeitszertifizierung (z.B. nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – QNG) erhalten.
3. Verwendung klimafreundlicher Baumaterialien: Ein bestimmter Anteil der Baumaterialien muss aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen oder recycelt sein.
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem erreichten Nachhaltigkeitsstandard und kann bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit betragen.
Bundesförderung für serielle Sanierung
Um die Sanierungsrate im Gebäudebestand zu erhöhen, wurde die Bundesförderung für serielle Sanierung aufgelegt. Bei der seriellen Sanierung werden standardisierte, industriell vorgefertigte Komponenten verwendet, um Gebäude energetisch zu sanieren. Dies ermöglicht eine schnellere und kostengünstigere Sanierung als mit konventionellen Methoden.
Für 2025 wurden die Fördersätze erhöht und die Förderkriterien vereinfacht, um mehr Gebäudeeigentümer zu erreichen. Die Förderung umfasst:
1. Zuschüsse für die Planung: Bis zu 80 Prozent der Planungskosten können gefördert werden.
2. Zuschüsse für die Umsetzung: Je nach erreichtem Effizienzstandard können bis zu 50 Prozent der Kosten für die Umsetzung der seriellen Sanierung gefördert werden.
3. Zuschüsse für innovative Komponenten: Der Einsatz besonders innovativer Komponenten, wie integrierte Photovoltaik-Elemente oder intelligente Steuerungssysteme, wird zusätzlich gefördert.
Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“
Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ wurde für 2025 ausgeweitet und umfasst nun neben der energetischen Sanierung von Quartieren auch Maßnahmen zur Klimaanpassung. Gefördert werden:
1. Quartierskonzepte: Die Erstellung von integrierten energetischen Quartierskonzepten wird mit bis zu 75 Prozent der Kosten gefördert.
2. Sanierungsmanager: Die Einstellung von Sanierungsmanagern, die die Umsetzung der Konzepte begleiten, wird über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert.
3. Investive Maßnahmen: Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Klimaanpassung in Quartieren werden mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert.
Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen
Neben den direkten Förderprogrammen besteht auch die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Die steuerliche Förderung wurde für 2025 ausgeweitet und umfasst nun:
1. Steuerabzug für selbstgenutztes Wohneigentum: 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt.
2. Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten für vermietete Objekte: Die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können über einen kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden, was die Steuerbelastung für Vermieter reduziert.
3. Steuerliche Förderung für den Einbau von Photovoltaikanlagen: Die Installation einer Photovoltaikanlage kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit werden.
KfW-Kredite für energieeffizientes Bauen 2025
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung energieeffizienten Bauens in Deutschland. Für 2025 wurden die KfW-Programme überarbeitet und an die gestiegenen Anforderungen angepasst.
KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
Das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und umfasst folgende Fördermöglichkeiten:
KfW-Effizienzhaus-Neubau: Die KfW fördert den Neubau von Effizienzhäusern mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem erreichten Effizienzstandard. Für 2025 wurden die Fördersätze für besonders energieeffiziente Gebäude (Effizienzhaus 40 Plus und Effizienzhaus 40) erhöht, während die Förderung für den Effizienzhaus-55-Standard reduziert wurde, da dieser mittlerweile dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht.
Die maximale Kredithöhe beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40 Plus, wobei ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent gewährt werden kann. Für ein Effizienzhaus 40 beträgt die maximale Kredithöhe 120.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent.
KfW-Effizienzhaus-Sanierung: Auch für die energetische Sanierung bestehender Gebäude bietet die KfW zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse an. Die Förderung richtet sich nach dem erreichten Effizienzstandard nach der Sanierung. Für 2025 wurden die Fördersätze für ambitionierte Sanierungen (Effizienzhaus 40, 55 und 70) erhöht, um einen stärkeren Anreiz für umfassende energetische Sanierungen zu schaffen.
Die maximale Kredithöhe beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40, wobei ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent gewährt werden kann. Für ein Effizienzhaus 55 beträgt die maximale Kredithöhe 100.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent.
KfW-Einzelmaßnahmen: Neben der Förderung von Komplettsanierungen bietet die KfW auch Kredite und Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen an, wie den Austausch der Heizung, die Verbesserung der Wärmedämmung oder den Einbau neuer Fenster. Die maximale Kredithöhe beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit, wobei ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent gewährt werden kann.

KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) wurde speziell für Neubauten entwickelt, die besonders hohe Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit erfüllen. Für 2025 wurden die Förderkriterien angepasst und umfassen nun:
1. Effizienzhaus-Standard: Das Gebäude muss mindestens den Effizienzhaus-40-Standard erreichen.
2. Nachhaltigkeitszertifizierung: Das Gebäude muss eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhalten.
3. Treibhausgasemissionen: Die Treibhausgasemissionen des Gebäudes müssen unter einem bestimmten Schwellenwert liegen.
Die maximale Kredithöhe beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit, wobei ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent gewährt werden kann.
KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“
Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ richtet sich speziell an Familien mit Kindern und unterstützt den Neubau oder Erwerb von energieeffizientem Wohnraum. Für 2025 wurden die Einkommensgrenzen angehoben und die Fördersätze erhöht, um mehr Familien zu erreichen.
Das Programm bietet zinsgünstige Kredite mit einer maximalen Höhe von 240.000 Euro pro Familie, wobei ein Tilgungszuschuss von bis zu 20.000 Euro pro Kind gewährt werden kann. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens den Effizienzhaus-55-Standard erreicht.
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“
Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurde für 2025 um energetische Aspekte erweitert und fördert nun auch die Kombination von Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit energetischen Sanierungsmaßnahmen.






